• Alle Arten von Drogen sind natürlich verboten! (Null Toleranz)
• Jegliche Waffen! Unerlaubte Waffen sowie deren Träger werden unverzüglich der Polizei angezeigt!
• Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen, von denen trotzdem eine Gefahr ausgeht (Bsp. Küchenmesser, Taschenmesser)
• Medikamente in unüblichen Mengen, bzw. nicht in Originalverpackung
• Brandbeschleuniger und Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände
• Tiere (ausgenommen Blindenhunde)
• Getränke
• Essen
• Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind.
• Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren / Trommeln / Promotion- und kommerzielle Objekte bzw. Materialen aller Art sind nicht gestattet. Handelsübliche Feuerzeuge sind aber natürlich erlaubt.